Blum & Becker Partnerschaftsgesellschaft mbB - Steuer- und Rechtsberatung in Gladbeck

 
 

Die Lohnsteuerberatung ist eine gesonderte Sparte der Hilfeleistung in Steuersachen. Sie richtet sich an Arbeitnehmer bzw. an Arbeitgeber.


Für Arbeitnehmer:

Hier werden Personen mit folgenden Einkunftsarten betreut: 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeiter, Angestellte, Beamte)

Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Rentner, Pensionäre)

andere Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünfte, Kapitalvermögen)

  

Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
  • Lohnsteuer-Jahresausgleich
  • Antrag auf Eigenheimzulage
  • Freibetrag auf der LSt-Karte
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Sonstiges


Für Arbeitgeber:

Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Arbeiten:

  • Ermittlung der Höhe der Lohnsteuer
  • Ermittlung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
  • Anfertigung und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen
  • Anfertigung und Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen
  • Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
  • Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • Führung der Lohnkonten
  • Anfertigung der Lohnabrechnungen
  • Arbeitsverträge
  • geringfügig Beschäftigte
  • Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Einsprüche gegen Lohnsteuer-Nachforderungs- bzw. -haftungsbescheide
  • Sonstiges